Die Pflegekasse zahlt 2026 je nach Pflegegrad zwischen 347 € und 990 € Pflegegeld monatlich, zusätzlich Pflegesachleistungen bis zu 2.299 € und einen Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat. Welche Leistung Sie konkret bekommen, hängt vom anerkannten Pflegegrad und davon ab, ob Sie Angehörige pflegen lassen oder einen Pflegedienst beauftragen.
Welche Leistungen umfasst die Pflegekasse?
Die Pflegeversicherung (SGB XI) bietet sechs Hauptleistungen für ambulante Pflege zu Hause:
- Pflegegeld – wenn Angehörige selbst pflegen
- Pflegesachleistung – wenn ein Pflegedienst kommt
- Kombinationsleistung – Mischung aus beidem
- Entlastungsbetrag §45b – 131 €/Monat zweckgebunden
- Verhinderungspflege – bis 1.612 €/Jahr
- Kurzzeit-/Tages-/Nachtpflege – stationäre Ergänzung
Pflegegeld 2026: Tabelle nach Pflegegrad
Pflegegeld bekommen Sie monatlich auf Ihr Konto, wenn Angehörige Sie pflegen. Es ist steuerfrei und kann frei verwendet werden.
- Pflegegrad 2: 347 € pro Monat
- Pflegegrad 3: 599 € pro Monat
- Pflegegrad 4: 800 € pro Monat
- Pflegegrad 5: 990 € pro Monat
Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, dafür aber den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich.
Pflegesachleistung: Was zahlt die Kasse für einen Pflegedienst?
Wenn ein zugelassener Pflegedienst (wie ElbLicht) kommt, übernimmt die Pflegekasse die Rechnung bis zu folgendem monatlichen Höchstbetrag:
- Pflegegrad 2: 796 € pro Monat
- Pflegegrad 3: 1.497 € pro Monat
- Pflegegrad 4: 1.859 € pro Monat
- Pflegegrad 5: 2.299 € pro Monat
Wichtig: Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Sie unterschreiben monatlich nur den Leistungsnachweis – kein Vorstrecken, keine Erstattungsanträge.
Entlastungsbetrag §45b: 131 € monatlich – aber wofür?
Jeder Pflegegrad (1 bis 5) bekommt zusätzlich 131 € pro Monat als Entlastungsbetrag. Dieses Geld ist zweckgebunden – Sie können damit zum Beispiel bezahlen:
- Hauswirtschaftliche Hilfe (Reinigung, Wäsche, Einkauf)
- Betreuungsleistungen (Begleitung, Gesellschaft, Spaziergänge)
- Tagespflege oder Kurzzeitpflege als Zuschuss
Nicht genutzte Beträge werden bis zu 6 Monate gesammelt. Am Jahresende verfallen sie.
Verhinderungspflege: Bis zu 1.612 € jährlich extra
Wenn pflegende Angehörige Urlaub brauchen, krank werden oder einfach Pause machen, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Vertretung – bis zu 1.612 € pro Jahr für maximal 6 Wochen. Mehr dazu im Beitrag Verhinderungspflege Hamburg beantragen.
Kombinationsleistung: Pflegegeld und Pflegedienst gleichzeitig
Wenn Angehörige nur teilweise pflegen können, kombinieren Sie Pflegegeld und Sachleistung anteilig. Beispiel Pflegegrad 3: Pflegedienst übernimmt 50% der Sachleistung (748,50 €), Sie bekommen 50% des Pflegegelds (299,50 €) zusätzlich aufs Konto.
Welche Pflegekasse ist zuständig?
Die Pflegekasse ist immer an Ihre Krankenkasse angeschlossen. Wenn Sie bei der TK krankenversichert sind, beantragen Sie Pflegeleistungen bei der TK-Pflegekasse – analog für AOK, Barmer, DAK usw. Bei privaten Krankenversicherungen übernimmt die private Pflegepflichtversicherung dieselben Leistungen.
Wir helfen kostenlos beim Antrag
Pflegekassen-Anträge sind verwirrend, der MDK-Termin entscheidet über Tausende Euro. Wir bereiten Sie kostenlos vor – auch auf Türkisch. Rufen Sie an: ☎ 040 423 26 735. Mehr zur Antragsstrecke: Pflegegrad beantragen in Hamburg.
