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Pflegekasse 2026: Welche Leistungen Sie wirklich bekommen

Pflegegeld, Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege – die Pflegekasse zahlt mehr, als die meisten wissen. Wir zeigen alle Leistungen 2026 in einer klaren Übersicht für Hamburg.

Ebru Medik · Pflegedienstleiterin (PDL), ElbLicht Pflegedienst Hamburg7 Min. Lesezeit

Die Pflegekasse zahlt 2026 je nach Pflegegrad zwischen 347 € und 990 € Pflegegeld monatlich, zusätzlich Pflegesachleistungen bis zu 2.299 € und einen Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat. Welche Leistung Sie konkret bekommen, hängt vom anerkannten Pflegegrad und davon ab, ob Sie Angehörige pflegen lassen oder einen Pflegedienst beauftragen.

Welche Leistungen umfasst die Pflegekasse?

Die Pflegeversicherung (SGB XI) bietet sechs Hauptleistungen für ambulante Pflege zu Hause:

  • Pflegegeld – wenn Angehörige selbst pflegen
  • Pflegesachleistung – wenn ein Pflegedienst kommt
  • Kombinationsleistung – Mischung aus beidem
  • Entlastungsbetrag §45b – 131 €/Monat zweckgebunden
  • Verhinderungspflege – bis 1.612 €/Jahr
  • Kurzzeit-/Tages-/Nachtpflege – stationäre Ergänzung

Pflegegeld 2026: Tabelle nach Pflegegrad

Pflegegeld bekommen Sie monatlich auf Ihr Konto, wenn Angehörige Sie pflegen. Es ist steuerfrei und kann frei verwendet werden.

  • Pflegegrad 2: 347 € pro Monat
  • Pflegegrad 3: 599 € pro Monat
  • Pflegegrad 4: 800 € pro Monat
  • Pflegegrad 5: 990 € pro Monat

Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, dafür aber den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich.

Pflegesachleistung: Was zahlt die Kasse für einen Pflegedienst?

Wenn ein zugelassener Pflegedienst (wie ElbLicht) kommt, übernimmt die Pflegekasse die Rechnung bis zu folgendem monatlichen Höchstbetrag:

  • Pflegegrad 2: 796 € pro Monat
  • Pflegegrad 3: 1.497 € pro Monat
  • Pflegegrad 4: 1.859 € pro Monat
  • Pflegegrad 5: 2.299 € pro Monat

Wichtig: Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Sie unterschreiben monatlich nur den Leistungsnachweis – kein Vorstrecken, keine Erstattungsanträge.

Entlastungsbetrag §45b: 131 € monatlich – aber wofür?

Jeder Pflegegrad (1 bis 5) bekommt zusätzlich 131 € pro Monat als Entlastungsbetrag. Dieses Geld ist zweckgebunden – Sie können damit zum Beispiel bezahlen:

  • Hauswirtschaftliche Hilfe (Reinigung, Wäsche, Einkauf)
  • Betreuungsleistungen (Begleitung, Gesellschaft, Spaziergänge)
  • Tagespflege oder Kurzzeitpflege als Zuschuss

Nicht genutzte Beträge werden bis zu 6 Monate gesammelt. Am Jahresende verfallen sie.

Verhinderungspflege: Bis zu 1.612 € jährlich extra

Wenn pflegende Angehörige Urlaub brauchen, krank werden oder einfach Pause machen, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Vertretung – bis zu 1.612 € pro Jahr für maximal 6 Wochen. Mehr dazu im Beitrag Verhinderungspflege Hamburg beantragen.

Kombinationsleistung: Pflegegeld und Pflegedienst gleichzeitig

Wenn Angehörige nur teilweise pflegen können, kombinieren Sie Pflegegeld und Sachleistung anteilig. Beispiel Pflegegrad 3: Pflegedienst übernimmt 50% der Sachleistung (748,50 €), Sie bekommen 50% des Pflegegelds (299,50 €) zusätzlich aufs Konto.

Welche Pflegekasse ist zuständig?

Die Pflegekasse ist immer an Ihre Krankenkasse angeschlossen. Wenn Sie bei der TK krankenversichert sind, beantragen Sie Pflegeleistungen bei der TK-Pflegekasse – analog für AOK, Barmer, DAK usw. Bei privaten Krankenversicherungen übernimmt die private Pflegepflichtversicherung dieselben Leistungen.

Wir helfen kostenlos beim Antrag

Pflegekassen-Anträge sind verwirrend, der MDK-Termin entscheidet über Tausende Euro. Wir bereiten Sie kostenlos vor – auch auf Türkisch. Rufen Sie an: ☎ 040 423 26 735. Mehr zur Antragsstrecke: Pflegegrad beantragen in Hamburg.

Häufige Fragen

Wie viel Pflegegeld zahlt die Pflegekasse 2026?

Pflegegeld 2026: Pflegegrad 2 = 347 €, Pflegegrad 3 = 599 €, Pflegegrad 4 = 800 €, Pflegegrad 5 = 990 € pro Monat. Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 €. Die Auszahlung erfolgt monatlich aufs Konto, steuerfrei.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?

Pflegegeld bekommen Sie aufs Konto, wenn Angehörige selbst pflegen. Pflegesachleistung übernimmt die Kasse direkt für einen ambulanten Pflegedienst – bis zu 2.299 € monatlich bei Pflegegrad 5. Beides lässt sich auch kombinieren (Kombinationsleistung).

Wofür darf ich den Entlastungsbetrag von 131 € verwenden?

Der Entlastungsbetrag §45b ist zweckgebunden für Hauswirtschaft, Betreuung, Tagespflege oder Kurzzeitpflege. Nicht genutzte Monate sammeln sich bis zu 6 Monate, danach verfallen sie. Pflegegeld oder Lebensmittel sind davon nicht abgedeckt.

Übernimmt die Pflegekasse die Kosten für ElbLicht?

Ja. ElbLicht ist als ambulanter Pflegedienst nach SGB V und SGB XI zugelassen. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie unterschreiben nur den Leistungsnachweis. Eigenanteil je nach Leistungspaket meist 0–200 € monatlich.

Bekomme ich Pflegegeld auch ohne Pflegedienst?

Ja, ab Pflegegrad 2. Wenn Sie ausschließlich von Angehörigen gepflegt werden, fließt das volle Pflegegeld auf Ihr Konto. Voraussetzung: ein anerkannter Pflegegrad und mindestens halbjährliche Pflegeberatung nach §37.3 (kostenlos).